Bereits in der Antike wurden Weine nach diesem Prinzip gekeltert. In Deutschland war die Herstellung von Strohweinen von 1971 bis 2009 verboten. Das Risiko, dass vom Stroh gesundheitsschädliche Bakterien auf die Weintrauben übertragen werden konnten, wurde unter damaligen Bedingungen als zu groß angesehen. Erst seit dem Inkrafttreten der EU-Weinmarktordnung 2009 ist die Produktion von Strohwein wieder erlaubt. Allerdings ist die Bezeichnung "Strohwein" durch die Länder Österreich und Italien geschützt. Hierzulande kommt die edelsüße Spezialität deshalb mit der mosel-fränkischen Bezeichnung "Striehween" in den Handel. Strohwein wird überwiegend in Italien erzeugt, wo er "Vino passito" genannt wird. So ist das Valpolicella-Gebiet bekannt für diese Spezialität.
Quelle: Heike Kreutz, www.aid.de
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